Archiv des Autors: Mario Frankenberg

Gasleitungsprüfung einmal im Jahr Pflicht

Die Verantwortung für Gasinstallationen liegt beim Hauseigentümer.

Ab der Hauptabsperreinrichtung eines Gebäudes beginnt diese Verantwortung. Für den Vermieter besteht eine Prüfungs- und Instandhaltungspflicht. So müssen einmal jährlich, laut technischen Regeln für Gasinstallationen, die Hausgasleitungen überprüft werden.

Bei der jährlichen Prüfung (Sichtprüfung) wird die Gasinstallationsanlage kontrolliert, bei allen Gasgeräten eine Wartung durchgeführt und die Ergebnisse anschließend in einem Protokoll dokumentiert.

Das ist von größter Wichtigkeit, da im Schadensfall von der Versicherung und vor Gericht, eine Einsicht in die Prüfungsprotokolle, der im Haus befindlichen Gasleitungen, verlangt werden kann.

Alle zwölf Jahre muss eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden.

Um sich und Ihre Mieter zu schützen, sollten Sie auf die jährliche Sichtprüfung durch einen Fachbetrieb nicht verzichten. Früh erkannte Schäden lassen sich oft kostengünstig beseitigen.

 

 

Kellerüberflutungen verhindern

Heftige Gewitter und Starkregen, wie sie aktuell immer häufiger zu erleben sind, führen zur Überlastung der Kanalisation. Das Wasser kann nicht mehr schnell genug abfließen. Es steigt an und tritt nicht selten über die Kanaldeckel und Gullys auf die Straße aus. Aus Ablaufstellen, wie Waschmaschinenanschlüsse, Ausgussbecken, Toiletten, usw., die tiefer als die Straße liegen, spritzt dann ebenfalls das Abwasser.

Dabei kann der Keller vollständig überflutet werden.

 PR-Bild-41b-Rueckstauverschluss Quelle Kessel Quelle: Kessel

Als Schutz vor in die Rohre hineindrückendes Kanalwasser können so genannte Rückstauverschlüsse eingebaut werden. Das sind Klappen, die vom drückenden Abwasser selbst oder mittels eines Motors zugedrückt werden, wenn Überflutung droht. Mit diesen will man verhindern, „dass der Kanal im Keller zu Besuch kommt“. Allerdings sind diese Verschlüsse nicht in jedem Fall dicht. Im ungünstigsten Fall verlangsamen sie also nur das einströmen von Wasser. Daher sollte man sie nur da als Lösung verstehen und einsetzen, wo sich ein  Überflutungsschaden in Grenzen halten würde.

 

Zu Überflutungen nicht trotz – sondern gerade wegen des Rückstauverschlusses – kann es kommen, wenn dieser an falscher Stelle eingebaut wird. Oft wird geraten, diesen gleich da einzubauen, wo die Hauptabwasserleitung aus dem Haus führt. Auf diese Weise soll das Wasser aus dem Kanal gänzlich aus den Rohren des Hauses herausgehalten werden. Was sich logisch anhört, verlagert aber das Problem nur: Schließt diese Klappe, wenn das Wasser aus dem Kanal drückt, kann auch das Wasser aus dem Haus nicht ablaufen. Werden im Gebäude während der Kanalüberlastung Toilette, Waschtisch, Wanne und Co. benutzt, quillt dieses Abwasser dann aus den Anschlüssen im Keller wieder hervor. Damit der Keller dann nicht mit dem hauseigenen Abwasser überflutet wird, sollte der Einbau dieser Absicherungen nur durch einen Meisterbetrieb der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik erfolgen.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.