Gasleitungsprüfung einmal im Jahr Pflicht

Die Verantwortung für Gasinstallationen liegt beim Hauseigentümer.

Ab der Hauptabsperreinrichtung eines Gebäudes beginnt diese Verantwortung. Für den Vermieter besteht eine Prüfungs- und Instandhaltungspflicht. So müssen einmal jährlich, laut technischen Regeln für Gasinstallationen, die Hausgasleitungen überprüft werden.

Bei der jährlichen Prüfung (Sichtprüfung) wird die Gasinstallationsanlage kontrolliert, bei allen Gasgeräten eine Wartung durchgeführt und die Ergebnisse anschließend in einem Protokoll dokumentiert.

Das ist von größter Wichtigkeit, da im Schadensfall von der Versicherung und vor Gericht, eine Einsicht in die Prüfungsprotokolle, der im Haus befindlichen Gasleitungen, verlangt werden kann.

Alle zwölf Jahre muss eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden.

Um sich und Ihre Mieter zu schützen, sollten Sie auf die jährliche Sichtprüfung durch einen Fachbetrieb nicht verzichten. Früh erkannte Schäden lassen sich oft kostengünstig beseitigen.